Der Antrag wird unmittelbar an den Vorstand weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass ein Beschluss i.d.R. quartalsweise getroffen wird.
Bei Bewilligung des Antrages zur Kostenübernahme durch den Verein, kommt der zugesagte Betrag nur gegen Einreichung einer Rechnung/Teilrechnung zur Auszahlung. (bis zur max. zugesagten Höhe).